KTS Feinstaubfiltertechnik - atemreine Abluft für Ihre Straßenkehrmaschine
Die Entlastung der Luft von Verunreinigungen ist seit dem Inkrafttreten der PM10 EU-Richtlinie, auch bekannt als Feinstaubverordnung, am 01.01.2005 in Deutschland vom Gesetzgeber geregelt. Diese Richtlinie verlangt auch im Bereich der Kommunaltechnik, und hier insbesondere bei Kehrmaschinen, nach innovativen, technischen Lösungen die dazu beitragen diese Richtlinie zu erfüllen. Da Kehrmaschinen sowohl unter das Feinstaub- als auch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchV) zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen und Lärmaufkommen fallen, nimmt KTS hier Kurs in Richtung Zukunft. Feinstaubfiltersysteme die dazu beitragen das Kehrmaschinen im Abluftbereich zu 99% emissionsfrei arbeiten, rüstet KTS neben dem Vertrieb von Neumaschinen mit Filtertechnik jetzt auch in Ihre vorhandene Kehrmaschine nach und unterstützt Sie somit bei der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben.